Corona Schutzverordnung ab 13.Jan 2022

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

am 13.01.2022 tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Eine Zusammenfassung der aktuellen Regelung für den Sportbereich ist auch auf der Internetseite des Landessportbundes NRW aufgeführt Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Sport im Freien: 2G

  • Für die gemeinsame Sportausübung im Freien gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Es dürfen nur immunisierte Personen (geimpft / genesen) teilnehmen.
  • Für Teilnehmer/innen an Training und Wettkampsport in offiziellen Ligen, die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein negativen PCR-Test (max. 48 Stunden) als Nachweis.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten als Immunisiert (geimpft/genesen).

Sport drinnen 2G+

  • Für die gemeinsame Sportausübung im Innenbereich (Turnhallen, Lehrschwimmbecken, etc.) gilt grundsätzlich die 2G+-Regel. Es dürfen nur immunisierte Personen (geimpft / genesen) teilnehmen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) verfügen.
  • Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
  • Für Teilnehmer/innen an Training und Wettkampsport in offiziellen Ligen, die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein negativen PCR-Test (max. 48 Stunden) als Nachweis.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten als immunisierte und getesteten Personen.

Ehrenamtliche (Trainer, Betreuer, Übungsleiter)

  • Ehrenamtliche (Trainer, Betreuer, Übungsleiter, etc.), die nicht immunisiert sind, benötigen einen negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) und müssen während der gesamten Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Mark Schnieder

Zentrale Finanzen