Neue Coronaschutzverordnung ab dem 20.08.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab dem 20.08.2021 in Kraft tritt. Die neue Verordnung enthält nicht mehr die verschiedenen Inzidenzstufen (Stufen 1 – 3). Es ist lediglich nur noch ein maßgeblicher Inzidenzwert von 35 zu beachten. Da der Kreis Minden-Lübbecke die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten hat, gilt ab morgen die sogenannte „3G-Regel“ (Die „3G-Regel“ ist auch anzuwenden, wenn der Landesdurchschnitt den Inzidenzwert von 35 überschritten hat).

Die „3G-Regel“ besagt, dass vollständig Geimpfte und Genesene alle Einrichtungen und Angebote wieder nutzen können bzw. zur Verfügungen stehen. Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen und Angebote negativ getestet sein. Dies betrifft auch den Sport. Für den Sportbereich gelten somit ab morgen folgende wesentliche Bestimmungen:

Sport drinnen Der Sport im Innenbereich darf nur von immunisierten (Geimpfte und Genesene) und getesteten Personen genutzt werden. Der negative Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestetet Personen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest.

Sport draußen Draußen darf der Sport auch durch nicht immunisierte Personen ausgeübt werden. Ein Coronatest muss im Vorfeld nicht durchgeführt werden.

Ich möchte Sie bitten auch weiterhin die Anwesenheitslisten zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Mark Schnieder Stadt Espelkamp Bildung, Generationen, Vereinswesen Sport / Senioren / Vereine

Der Vorstand des ATSV-Espelkamp bittet um Beachtung und Einhaltung der Regeln.