Lieber Sportlerinnen und Sportler, der Vorstand gibt diese Meldung an Euch weiter,
das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab dem 24.11.2021 in Kraft tritt. Für den Sportbereich gilt ab sofort die 2-G-Regel. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sportbereich darf ab sofort auf und in Sportstätten (Sportplätze, Turnhallen, etc.) nur noch unter Einhaltung der 2-G-Regel ausgeübt werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 CoronaSchVO). Das bedeutet, dass sowohl der Trainings- als auch der Wettkampfbetrieb nur noch von Personen durchgeführt werden darf, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
Des Weiteren dürfen auch nur noch vollständig geimpfte oder genesene Zuschauer/innen die Sportveranstaltungen besuchen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Mark Schnieder Zentrale Finanzen Stadt Espelkamp